Der Kirchenvorstand der Pfarrgemeinde St. Laurentius
Die Kirchengemeinde ist im rechtlichen Sinne eine Körperschaft des Öffentliches Rechts. Sie ist damit eine selbständige juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten.
Der Kirchenvorstand ist das Organ der Kirchengemeinde. Er verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde
- ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde;
- wählt über Wahlfrauen und Wahlmänner die Laienmitglieder es Kirchensteuerrates des Bistums;
Eine lebendige Gemeinde braucht Menschen, die sich engagieren.
Der Kirchenvorstand entscheidet und verantwortet zum Beispiel:
- wer als Kirchenmusiker, Küster, Pfarramtssekretärin, Leiterin der Tagesstätte für Kinder,
Erzieherin u.a. eingestellt wird; - er wacht über die Instandhaltung der Immobilien (Kirche, Pfarrheim, Pfarrhaus, Kindergarten...)
Die Zahl der Mitglieder des Kirchenvorstandes richtet sich nach der Größe der Gemeinde.
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Der Kirchenvorstand in St. Laurentius hat X gewählte Mitglieder. Die Amtszeit dauert 6 Jahren gewählt werden. Alle 3 Jahre wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Die Zusatzaufgaben werden für 3 Jahre übernommen. Der Pfarrer der Gemeinde ist immer der Vorsitzende des Gremiums.
Zur Zeit gehören folgende gewählte Mitglieder zum Kirchenvorstand: